Ladeinfrastruktur
Den eigenen Stromanbieter an jede Ladesäule mitnehmen? Das Projekt »BANULA« macht’s möglich – und bringt Transparenz und Zuverlässigkeit in einen undurchsichtigen Markt.
Hohe Ladepreise, viele Ladekarten: Wer ein E-Auto fährt, steht vor einem Dschungel der Angebote. Und wer als Unternehmer oder Hausbesitzer eine Ladesäule besitzt, stellt diese E-Auto-Fahrenden oft nicht zur Verfügung, weil der administrative Aufwand der Stromabrechnung zu hoch ist. Eine Lösung für diese Probleme bietet das Projekt »Barrierefreie und Nutzerfreundliche Lademöglichkeiten«, kurz: BANULA. Es ermöglicht Kundinnen und Kunden, den Strom ihres eigenen Hauslieferanten oder der eigenen Photovoltaik-Anlage an jeder Ladesäule zu tanken. Und es nimmt den Menschen oder Institutionen, die Ladesäulen betreiben, viel Arbeit ab. Wer in welcher Form von »BANULA« profitieren kann, erfahren Sie hier.
In der BANULA-Welt haben neben dem Fahrstrombereitsteller auch Stromlieferanten und Direktvermarkter Zugang zu den Ladesäulen. Damit ist es beispielsweise möglich, den Strom einer Windanlage zeitgleich an einer Ladesäule zu laden und so einen wichtigen Beitrag zur Energiewende zu leisten.
CPO (»Charge Point Operator«) nennen sich Menschen, Institutionen oder Unternehmen, die E-Ladesäulen betreiben. Neben dem Ladesäulenbetrieb kaufen sie Strom ein und verkaufen diesen an die Kundinnen und Kunden. Dieser Stromein- und verkauf geht im BANULA-Modell auf den »Fahrstrombereitsteller« (FSB oder englisch EMP) der Kundinnen und Kunden über, sodass sich ein CPO auf sein Kerngeschäft, den Ladeinfrastrukturbetrieb, konzentrieren kann. Dafür erhält er eine Gebühr, das Infrastrukturentgelt. Und eine Ladesäule, an die man den eigenen Stromvertrag »mitnehmen« kann, ist für Kundinnen und Kunden natürlich viel interessanter als eine, bei der man an einen anderen Fahrstrombereitsteller gebunden ist.
Parkplätze von Wohnhäusern sind sehr geeignete Ladesäulen-Standorte. Wer hier in seinem Eigentum lebt, kann die Ladesäule anderen zur Verfügung stellen, ohne sich um die Abrechnung zu kümmern. Wer sein Eigentum nicht selbst nutzt, bietet seinen Mieterinnen und Mietern die Nutzung an – und hat auch hier dank »BANULA« nichts mit der Abrechnung des Stroms zu tun. Einziger Aufwand: die Verwaltung einer Bereitstellungspauschale für die Nutzung der Säule.
Unternehmen, die Ladesäulen auf ihren Parkplätzen betreiben, können deren private Nutzung durch Mitarbeitende anbieten, ohne sich mit dem Verkauf des Stroms – und allem, was administrativ und steuerrechtlich damit zu tun hat – zu beschäftigen. Die Hemmschwelle, Ladesäulen zur Nutzung anzubieten, sinkt.