Die »Clean Vehicles Directive II« (CVD2) zu deutsch: das »Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz« verpflichtet öffentliche Auftraggeber zur Beschaffung eines festgelegten Anteils sauberer, lokal emissionsfreier Fahrzeuge – bislang jedoch ohne klare Regelung für kurzfristige Fahrzeuganmietungen. Ein Forschungsteam des Fraunhofer IAO hat diese Lücke nun geschlossen: Durch eine wissenschaftlich fundierte Formel kann erstmals berechnet werden, wie Miettage sauberer und nicht-sauberer Fahrzeuge in die gesetzlichen Quoten eingerechnet werden können.
»Mit unserer Lösung ermöglichen wir es Kommunen, Behörden und öffentlichen Einrichtungen, auch kurzfristige Mobilität rechtssicher und nachhaltig zu gestalten«, erklärt Dr. Lukas Block, Leiter des Forschungsteams »Mobility Transformation« am Fraunhofer IAO. »Die Umrechnungsfaktoren wurden in enger Abstimmung mit der EU-Kommission definiert und zeigen, wie exzellente Forschung direkt in die Anwendung gebracht werden kann.«
Bundesweite Umsetzung durch das BMDV
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat die vom Fraunhofer IAO entwickelten Umrechnungsfaktoren offiziell als Vorschlag für die bundesweite Anwendung übernommen.
So entsprechen im Sinne der CVD2 beispielsweise 271 Miettage mit einem sauberen Fahrzeug dem Gegenwert eines gekauften Fahrzeugs. Für nicht-saubere Fahrzeuge liegt der Faktor bei 319 Miettagen. Die Berechnung erfolgte in enger Abstimmung mit der Europäischen Kommission.
Transfer in die Praxis gelungen
Mit diesem Schritt wird nicht nur die Vergleichbarkeit von Kauf und Miete bei der öffentlichen Fahrzeugbeschaffung verbessert, sondern auch ein Anreiz geschaffen, bei Kurzzeitmobilität verstärkt auf saubere Fahrzeuge zu setzen.
Das Projekt, das aus einem Forschungsauftrag mit Enterprise Mobility hervorging, ist ein Beispiel für gelungene Transferforschung: Es verbindet Mobilitätsinnovation mit regulatorischer Umsetzbarkeit.